STRAFRECHT

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STRAFRECHT

Ein besonders sensibles Rechtsgebiet. Es gilt: “Schweigen ist GOLD!” Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, machen Sie davon Gebrauch! Keine unüberlegten Aussagen vor der Polizei! Melden Sie sich bereits im frühen Stadium bei uns, damit wir von Anbeginn eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie finden können; dies gilt sowohl für Schuldige als auch für Unschuldige! Unschuldige haben ein Recht auf einen Freispruch; Schuldige haben ein Recht darauf unangemessene Strafen abzuwehren!